Autonome Mobilität als regulierungspflichtige Infrastruktur
Robotaxis sind keine Konsumtechnologie, sondern sicherheitskritische Systeme im öffentlichen Raum. Ihr Einsatz berührt fundamentale Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Datenschutz und öffentliche Ordnung. Daraus folgt, dass autonome Fahrdienste nicht als experimentelle Innovation, sondern als regulierungspflichtige Infrastruktur behandelt werden müssen.
Regulierung ist bei autonomen Mobilitätssystemen keine nachgelagerte Korrektur, sondern konstitutiver Bestandteil des Systems. Ohne klar definierte rechtliche Zuständigkeiten, Genehmigungsprozesse und Aufsichtsmechanismen ist weder ein verantwortungsvoller Betrieb noch gesellschaftliche Akzeptanz möglich. Die Regulierung bildet damit den Rahmen, in dem technologische Leistungsfähigkeit überhaupt wirksam werden kann.
Autonomie entsteht nicht außerhalb des Rechts, sondern ausschließlich innerhalb eines belastbaren institutionellen Gefüges.
Aus der Einordnung autonomer Fahrdienste als regulierungspflichtige Infrastruktur ergibt sich die Frage, wem Entscheidungen, Risiken und Folgen rechtlich zugeordnet werden.