Technologische Grenzen als Voraussetzung für Zulassung
Technologische Leistungsfähigkeit allein genügt nicht für den Einsatz
autonomer Fahrzeugsysteme im öffentlichen Raum. Entscheidend ist die
Fähigkeit, Systemgrenzen klar zu benennen und diese gegenüber
Aufsichtsbehörden nachvollziehbar nachzuweisen.
Autonomie ist damit nicht nur eine Frage der Funktionalität, sondern der
formalen Zulässigkeit unter definierten Bedingungen. Ein System gilt nicht
deshalb als einsatzfähig, weil es technisch leistungsfähig ist, sondern
weil seine Fähigkeiten, Einschränkungen und Ausschlusskriterien präzise
beschrieben und eingehalten werden.
Grenzen ergeben sich aus physikalischen, datenbezogenen und systemischen
Faktoren. Extreme Wetterlagen, seltene Verkehrssituationen oder
unvollständig abgedeckte Einsatzbereiche lassen sich nicht vollständig
eliminieren. Stattdessen müssen sie explizit als Betriebsauflagen oder
Ausschlusskriterien definiert werden.
Diese Begrenzung ist kein Mangel, sondern eine Voraussetzung für
beherrschbare Autonomie.
Zertifizierungsrelevante Dimensionen:
Funktionssicherheit
Nachweis, dass das System auch bei Fehlern, Ausfällen oder
Inkonsistenzen kontrolliert reagiert und definierte sichere Zustände
erreicht.
Einsatzbegrenzung
Klare Definition der zulässigen Betriebsbedingungen innerhalb der
Operational Design Domain (ODD), inklusive geografischer,
infrastruktureller und klimatischer Parameter.
Nachvollziehbarkeit
Dokumentation von Entscheidungslogiken, Systemzuständen,
Softwareversionen und Updates als Grundlage für Audit, Haftung und
regulatorische Kontrolle.
Zertifizierung bedeutet damit nicht, dass ein System „alles kann“, sondern
dass klar definiert ist, was es kann – und was nicht. Diese Klarheit bildet
die Grundlage für Zulassung, Haftung und langfristige Akzeptanz autonomer
Fahrdienste.
Autonome Systeme werden nicht dadurch vertrauenswürdig, dass sie
grenzenlos erscheinen, sondern dadurch, dass ihre Grenzen präzise
beschrieben, überprüfbar dokumentiert und konsequent eingehalten werden.
Beherrschbarkeit ist die Voraussetzung jeder zulässigen Autonomie.